Seit 1. Januar gilt ein Dieselfahrverbot Stuttgart
            
            
                
                        
                             
                            04.01.2019
                        
                    
                
                
                    
                          
                        
	
	
		
		
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        Konkret betroffen sind Pkw mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter sowie Nutzfahrzeuge mit Euro IV oder schlechter. Dies gilt vorerst nur für auswärtige Autofahrer. Einheimische mit Erst- und Zweitwohnsitz in Stuttgart erhalten eine Schonfrist und können noch bis Ende März mit einem solchen Diesel in die Innenstadt fahren; für sie gilt das Fahrverbot vom 1. April 2019 an.
 
                             
                                         
                                        